WIR PLANEN DIE ZUKUNFT DER REGION
Unterrichtung der Öffentlich-keit über die Fortschreibung des Regionalplans Nord-schwarzwald gemäß § 9 Abs. 1 des Raumordnungs-gesetzes
Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung der eingegangenen Stellung-nahmen zur Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 12 Abs. 4 und Abwägung gemäß § 3 Abs. 2 Landesplanungsgesetz (LplG)
Die Dokumentationen der Studien können hier heruntergeladen werden.