Pressemitteilung Nr. 3 vom 21.02.2023

Ziel ist die Teilrücknahme eines Regionalen Grünzugs östlich Bad Liebenzell-Unterhaugstett, um die Umsetzung des 1. und des 2. Bauabschnittes der geplanten Erweiterung des Gewerbegebietes „Egarten“ zu ermöglichen

Auf Gemarkung der Stadt Bad Liebenzell (Landkreis Calw) soll östlich des Ortsteils Unterhaugstett schon seit Jahren an der L 343 nach Weil der Stadt das Gewerbegebiet „Egarten“ erweitert werden. Im Regionalplan 2015 aus dem Jahr 2005 ist an dieser Stelle noch ein sog. „Regionaler Grünzug“ festgelegt, in dem eine Siedlungsentwicklung i.d.R. nicht zulässig ist. Dieses „Ziel der Raumordnung“ steht dem Wunsch zur Erweiterung des Gewerbegebietes somit bisher entgegen. Für einen ersten Bauabschnitt der geplanten Erweiterung hatte das Regierungspräsidium Karlsruhe bereits 2018 auf Antrag der Stadt Bad Liebenzell eine Abweichung von diesem Ziel im Umfang von ca. 4,9 ha genehmigt. Für den geplanten zweiten Bauabschnitt hatte das RP einen entsprechenden Antrag der Stadt allerdings nicht akzeptiert. Daher hat die Stadt Bad Liebenzell im September 2022 beim Regionalverband einen Antrag auf Änderung des Regionalplans 2015 gestellt, um den Regionalen Grünzug für diesen 2. BA im Umfang von weiteren ca. 3,8 ha zurückzunehmen. Aus Sicht der Stadt ist eine sachgerechte und wirtschaftliche Erschließung der geplanten Erweiterung des Gewerbegebietes „Egarten“ nur in Zusammenhang mit dem ersten und dem zweiten Bauabschnitt gemeinsam möglich.

Der Planungsausschuss des Regionalverbands Nordschwarzwald hat am 15. Februar auf seiner Sitzung im Calwer Rathaus diesen Antrag der Stadt Bad Liebenzell auf punktuelle Änderung des Regionalplans 2015 befürwortet und dafür letztmalig die Einleitung eines Verfahrens zur (dann 8.) Änderung des Regionalplans 2015 Nordschwarzwald beschlossen. Auf der Homepage www.rvnsw.de können sich die Bürger*innen über die geplante Änderung und den weiteren Verlauf des Verfahrens informieren und erste Anregungen oder Hinweise geben. Es handelt sich dabei noch nicht um das eigentliche Beteiligungsverfahren gemäß § 9 Abs. 2 Raumordnungsgesetz und § 12 Abs. 2 und 3 Landesplanungsgesetz. Diese Beteiligung erfolgt erst später, nach Vorliegen eines Planentwurfs mit Umweltbericht. Dann haben Bürger*innen die Gelegenheit, sich mit Stellungnahmen konkret zur beabsichtigten 8. Änderung des Regionalplans zu äußern. Über die Möglichkeit dieser Beteiligung wird wiederum in der regionalen Presse informiert.

Übersichtskarte, Lage des Änderungsbereichs:

Ausschnitt einer Karte der 8. Änderungen des Regionalplans 2015
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