Landschaftsrahmenplan

Landschaftsrahmenplan und Regionaler Biotopverbund

Der Landschaftsrahmenplan ist ein eigenständiger Fachplan für Naturschutz und Landschaftspflege auf der regionalen Planungsebene. Er zeigt die Ziele und regionalen Schwerpunkte für die Entwicklung von Natur und Landschaft in der Region auf und gibt Hinweise zu ihrer Umsetzung. Der Landschaftsrahmenplan Nordschwarzwald wurde im Dezember 2018 von der Verbandsversammlung beschlossen.

Die Inhalte des Landschaftsrahmenplans sind Grundlage für die Freiraumfestlegungen und die Umweltprüfung in der laufenden Gesamtfortschreibung unseres Regionalplans. Für räumliche Festlegungen zu Siedlung und Infrastruktur werden die Aussagen des Landschaftsrahmenplans im Rahmen der Gesamtabwägung berücksichtigt. Sie werden auch für unsere Stellungnahmen zu Fachplanungen und kommunalen Planungen herangezogen. Als Fachplan entfaltet der Landschaftsrahmenplan keine unmittelbare Rechtswirkung. Er ist jedoch in Planungen und Verwaltungsverfahren zu berücksichtigen. Durch die Übernahme in die Regionalpläne werden die Inhalte des Landschaftsrahmenplans verbindlich.

Die Erarbeitung des Landschaftsrahmenplans wurde durch einen umfangreichen öffentlichen Beteiligungsprozess begleitet. Insgesamt fanden zehn öffentliche Veranstaltungen statt, an denen sowohl Fachleute aus den verschiedenen naturschutzfachlichen Behörden und Institutionen als auch die breite Öffentlichkeit sowie politische Vertreter teilnahmen.

Die vorliegenden Unterlagen zum Landschaftsrahmenplan sind auflösungsbedingt sehr groß und können beim Öffnen etwas Zeit in Anspruch nehmen (Dateien teilweise größer 60 MB). Es wird empfohlen, v.a. die Karten erst herunterzuladen und zu speichern, um sie korrekt angezeigt zu bekommen.

Das Regionale Biotopverbundkonzept Nordschwarzwald ist Teil des Landschaftsrahmenplans Nordschwarzwald. Es umfasst den regionalen Verbund der Offenlandlebensräume trockener, feuchter und mittlerer Standortausprägung, den Waldverbund und für einen Teilbereich den Verbund von Amphibienlebensräumen. Der Regionale Biotopverbund wurde im Juli 2023 überarbeitet.

Adressaten des Landschaftsrahmenplans

Der Landschaftsrahmenplan ist das regionale Planungsinstrument der Umweltvorsorge und liefert eine übergreifende Fachgrundlage für den Regionalverband, die Umweltverwaltung, weitere Fachplanungen und die örtliche Landschaftsplanung. Adressaten sind somit neben der Region, den Regierungspräsidien und Landkreisen auch die Kommunen (s. Schaubild).

Landschaftsrahmenplan des Regionalverband Norschwarzwald und deren Umsetzungsmöglichkeiten

Akteure in der Umsetzung des Landschaftsrahmenplans Nordschwarzwald (RVNSW 2021)

Aufbau des Landschaftsrahmenplans

Der Landschaftsrahmenplan Nordschwarzwald umfasst verschiedene Planungsschritte (s. Schaubild unten). In einem ersten Schritt wurden die Schutzgüter und ihre Funktionen umfassend analysiert. Die Beurteilung des vorhandenen Zustandes von Natur, Landschaft und Umwelt umfasst alle Schutzgüter des Naturschutzrechts, ergänzt um die Schutzgüter nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung. Aktuelle Nutzungen geben einen Überblick zur Bedeutung der Schutzgüter als Wirtschaftsfaktoren. In einem zweiten Schritt wurden erste mögliche Entwicklungstendenzen entworfen, die im Rahmen von Workshops als Anreiz dienen sollten, gemeinsam einen Blick in die Zukunft der Region zu werfen. Darauf aufbauend wurden in einem dritten Schritt – in Zusammenarbeit mit Experten aus der Region – grundlegende Fragen der zukünftigen Landschaftsentwicklung sowie alternative Entwicklungspfade diskutiert und Leitvorstellungen für eine nachhaltige Entwicklung von Natur und Landschaft in der Region erarbeitet. Sie setzen den Rahmen für den vierten Planungsschritt: das Handlungsprogramm. Kernelement ist das fachplanerische Zielkonzept aus der Sicht von Naturschutz und Landschaftspflege. Die Zielaussagen werden detailliert in Steckbriefen beschrieben und daraus Umsetzungsstrategien und Maßnahmen abgeleitet.

Prozess des Landschaftsrahmenplans des Regionalverband Nordschwarzwald

Aufbau des Landschaftsrahmenplans (RVNSW 2016)

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