8. Änderung des Regionalplans 2015
Ansprechpartner: Dipl.-Ing. Thomas Bahnert

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Unterrichtung der TöB (02.03.2023)
Einleitungsbeschluss (15.02.2023) und Antrag der Stadt Bad Liebenzell
Planentwurf und Beteiligung
Der Entwurf des Plans und die Durchführung der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit am Planentwurf gemäß § 9 Abs. 2 Raumordnungsgesetz (ROG) in Verbindung mit § 12 Abs. 2 + 3 Landesplanungsgesetz (LplG) sollen vom Planungsausschuss des Regionalverbands in der Sitzung am 14. Juni 2023 beschlossen werden. Hier finden Sie die Unterlagen dazu:
RV-Vorlage 25/2023 samt Planentwurf, Begründung, Bedarfsanalyse Gewerbeflächen und Umweltbericht
Scoping (15.02.2023)
Gemäß § 8 Raumordnungsgesetz i.V.m. § 2a Landesplanungsgesetz Baden-Württemberg ist bei einer Änderung des Regionalplans eine Umweltprüfung durchzuführen und das Ergebnis in einem Umweltbericht zu dokumentieren. Zur Festlegung des Umfangs und Detaillierungsgrades des Umweltberichtes ist ein Scoping erforderlich. Hierzu wurde am 15.02.2023 den betroffenen Umweltbehörden und den anerkannten Naturschutzverbänden ein Schreiben mit zehn Anlagen mit der Möglichkeit zur schriftlichen Stellungnahme zugesandt. Von dieser Möglichkeit machten fast alle Stellen Gebrauch. Die eingegangenen schriftlichen Stellungnahmen wurden ausgewertet, geprüft und werden bei der Finalisierung der Begründung der beantragten Planänderung und des Umweltberichts soweit möglich berücksichtigt.
Das Anschreiben und die Adressaten können hier eingesehen werden.
Die Ergebnistabelle des Scopings kann hier eingesehen werden.
Unterrichtung TöB (02.03.2023)
Der Planungsausschuss hat am 15.02.2023 die Einleitung des Verfahrens zur Teilrücknahme eines Regionalen Grünzugs östlich von Bad Liebenzell-Unterhaugstett beschlossen. Mit Schreiben vom 02.03.2023 wurden die Träger öffentlicher Belange darüber gemäß § 9 Absatz 1 Raumordnungsgesetz (ROG) unterrichtet.
Bekanntmachung (20.02.2023)
Der Planungsausschuss hat am 15.02.2023 die Einleitung des Verfahrens zur Teilrücknahme eines Regionalen Grünzugs östlich von Bad Liebenzell-Unterhaugstett beschlossen. Mit der Bekanntmachung vom 20.02.2023, einer entsprechenden Pressemitteilung vom 21.02.2023 sowie der Veröffentlichung im "Stadtbote" Amtsblatt der Stadt Bad Liebenzell am 3. März 2023 wurde die Öffentlichkeit gemäß § 9 Abs. 1 Raumordnungsgesetz (ROG) darüber unterrichtet.
Einleitungsbeschluss (15.02.2023)
Der Planungsausschuss des Regionalverbands Nordschwarzwald hat am 15.02.2023 die Einleitung des Verfahrens zur 8. Änderung des Regionalplans 2015 Nordschwarzwald gemäß § 12 Abs. 1 Landesplanungsgesetz (LplG) beschlossen. Hier finden Sie die Beschlussvorlage 5/2023 mit dem Antrag der Stadt Bad Liebenzell und die Ergebnisniederschrift 12/2023 über die 13. Sitzung des Planungsausschusses.