7. Änderung des Regionalplans 2015
Ansprechpartnerin: Dipl.-Ing. Jutta Bachmann

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Einleitung des Verfahrens
Der Planungsausschuss des Regionalverbands Nordschwarzwald hat am 24.11.2021 die Einleitung des Verfahrens zur 7. Änderung des Regionalplans 2015 Nordschwarzwald gemäß § 12 Abs. 1 Landesplanungsgesetz (LplG) beschlossen. Hier finden Sie die Sitzungsvorlage.
Bekanntmachung
Unterrichtung der Öffentlichkeit über die geplante 7. Änderung des Regionalplans 2015 Nordschwarzwald gemäß § 9 Abs. 1 Raumordnungsgesetz
Der Planungsausschuss des Regionalverbands Nordschwarzwald hat am 24.11.2021 einen Aufstellungsbeschluss zur 7. Änderung des Regionalplans 2015 nach § 12 Abs. 1 Landesplanungsgesetz (LplG) gefasst. Ziel der 7. Änderung ist die Teilrücknahme eines Regionalen Grünzugs und eines Vorranggebietes für die Landwirtschaft, um eine Gewerbefläche „Interkommunale Gewerbeentwicklung KOMPASS81“ realisieren zu können. Die geplante Gewerbefläche liegt direkt östlich der A81 auf Gemarkung der Gemeinde Empfingen (Landkreis Freudenstadt) zwischen der B463 und der K4768. Der Geltungsbereich umfasst insgesamt 52 ha. Ein Zielverstoß mit dem Regionalen Grünzug ergibt sich auf 38,8 ha; ein Zielverstoß mit dem Vorranggebiet für die Landwirtschaft auf 28 ha (siehe Sitzungsvorlage 52/2021 und Änderungsantrag).
Gemäß § 9 Abs. 1 Raumordnungsgesetz (ROG) ist die Öffentlichkeit frühzeitig von diesen geplanten Änderungen zu unterrichten, noch bevor ein Planentwurf vorliegt. Bei der Unterrichtung handelt es sich noch nicht um das eigentliche Beteiligungsverfahren nach § 9 Abs. 2 ROG i. V. m. § 12 Abs. 2 und 3 Landesplanungsgesetz Baden-Württemberg (LplG). Diese folgt erst später nach Vorliegen des Planentwurfs mit Umweltbericht. Dann haben die Bürgerinnen und Bürger auch die Gelegenheit, sich mit Stellungnahmen konkret zur geplanten 7. Änderung des Regionalplans gegenüber dem Regionalverband zu äußern. Erste Anregungen oder Hinweise können aber auch jetzt schon an die Mail-Adresse stellungnahmen(at)rvnsw.de mit dem Betreff „7. Aenderung Regionalplan 2015“ geschickt werden.
Hinweis zum Datenschutz:
Personenbezogene Daten werden im Verfahren zur 7. Änderung des Regionalplans 2015 zur Erfüllung einer der in der Zuständigkeit des Regionalverbands Nordschwarzwald liegenden öffentlichen Aufgabe unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des Landesdatenschutzgesetzes (LDSG) entsprechend der Datenschutzerklärung zum Verfahren zur 7. Änderung des Regionalplans 2015 verarbeitet. Die Datenverarbeitung kann auch zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erfolgen. Die Rechtsgrundlagen hierfür sind § 4 LDSG i.V.m. Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e) DSGVO sowie Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c) DSGVO. Die Datenschutzerklärung enthält nähere Informationen zum Auskunftsrecht, zum Recht auf Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung sowie zum Recht auf Widerspruch und Beschwerde.
Pforzheim, den 15.12.2021
gez. Dr. Matthias Proske (Verbandsdirektor)
Materialien
Sitzungsvorlage zum Einleitungsbeschluss 52/2021
Antrag auf Änderung des Regionalplans 2015 Nordschwarzwald
Anlagen zum Änderungsantrag – Einzelne Dokumente
Anlage 1.0 Begründung GE-Bedarf VVG Horb
Anlage 1.1 GE-Bedarfsermittlung Horb
Anlage 1.2 GE-Bedarfsermittlung Empfingen
Anlage 1.3 GE-Bedarfsermittlung Eutingen
Anlage 2.0 Standortalternativenprüfung
Anlage 2.1 Zeichnerischer Teil A3 M 1:10.000
Anlage 2.2 Flächenbilanz
Anlage 3.0 Umweltbericht zur Änderung des Flächennutzungsplans - Entwurf
Anlage 4.0 Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum Bebauungsplan - Entwurf