6. Änderung des Regionalplans 2015
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Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen zur Träger und Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 12 Abs. 4 und Abwägung gemäß § 3 Abs. 2 Landesplanungsgesetz (LplG)
Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 9 Raumordnungsgesetz (ROG) i.V.m. § 12 (2) und (3) Landesplanungsgesetz (LplG)
Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zur 6. Änderung des Regionalplans 2015 werden erbeten bis spätestens zum
10.01.2020.
Wir weisen daraufhin, dass im Laufe des Beteiligungsverfahrens auch die Beteiligung der Öffentlichkeit vom
21.10.2019 bis zum 21.11.2019
gem. § 12 (3) erfolgt.
Unterlagen zur Beteiligung:
- Anschreiben an die Träger öffentlicher Belange
- Verteilerliste zum Anschreiben an die Träger öffentlicher Belange
- Öffentliche Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 12 (3) LplG
- Umweltbericht als gesonderter Bestandteil des Begründungsentwurfs
Weitere Materialien:
- Antrag auf Änderung des Regionalplans 2015 der Stadt Pforzheim
- Beschlussvorlage zur Einleitung des Regionalplanänderungsverfahrens
Bekanntmachung
Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 9 Abs. 1 Raumordnungsgesetz (ROG) über die beabsichtigte 6. Änderung des Regionalplans 2015 des Regionalverbands Nordschwarzwald
Der Planungsausschuss des Regionalverbands Nordschwarzwald hat am 20.03.2019 einen Aufstellungsbeschluss zur 6. Änderung des Regionalplans 2015 nach § 12 Abs. 1 Landesplanungsgesetz (LplG) gefasst. Ziel der 6. Änderung ist die Teilrücknahme eines Regionalen Grünzugs im Nordosten von Pforzheim an der B294 zwischen dem Gewerbegebiet Buchbusch und der Deponie auf dem Hohberg, um ein neues Gewerbegebiet mit einem Geltungsbereich von 29,5 ha zu entwickeln. Hiervon überlagern 20 ha einen Regionalen Grünzug (siehe Sitzungsvorlage 01/2019).
Gemäß § 9 Abs. 1 Raumordnungsgesetz (ROG) ist die Öffentlichkeit von diesen Änderungen zu unterrichten, noch bevor ein Planentwurf vorliegt. Bei der Unterrichtung handelt es sich noch nicht um das eigentliche Beteiligungsverfahren nach § 9 Abs. 2 ROG i. V. m. § 12 Abs. 2 und 3 Landesplanungsgesetz Baden-Württemberg (LplG).
Pforzheim, den 09.05.2019
gez. Jürgen Kurz (Verbandsvorsitzender)
Einleitung des Verfahrens
Der Planungsausschuss hat am 20.03.2019 die Einleitung des Verfahrens zur 6. Änderung des Regionalplans 2015 Nordschwarzwald beschlossen. Hier finden Sie die Sitzungsvorlage.