Der Regionalverband Nordschwarzwald ist eine Köperschaft öffentlichen Rechts laut
§32 Landesplanungsgesetz. Das Hauptorgan des Verbandes ist die Verbandsversammlung,
sie besteht zur Zeit aus 54 Mitgliedern, die von den Kreistagen und dem Gemeinderat der Stadt
Pforzheim für fünf Jahre gewählt werden.

Die Verbandsversammlung wählt den Verbandvorsitzenden, er hat nicht nur den Vorsitz der
Versammlung, sondern auch über die Ausschüsse und leitet die Geschäftstelle.

Die zwei Ausschüsse (Planungsausschuss, Verwaltungs- , Wirtschafts- und Verkehrsausschuss) bestehen
derzeit aus jeweils 27 Mitgliedern und dem Vorsitzenden und werden von der Verbandsversammlung
gewählt. Sie beraten Vorlagen vor, die in der Verbandsversammlung diskutiert und beschlossen
werden, und haben auch selbst Beschlussrechte.

Die Geschäftsstelle wird vom Verbandsdirektor geführt und ist in die Bereiche Verwaltung und
Planung aufgeteilt. Die Verwaltung ist für alle allgemeinen Verwaltungsaufgaben wie Organisation,
Personalwesen, Buchhaltung etc.zuständig. Der Bereich Planung ist in die fünf Ressorts Allgemeine
Planung, Siedlungsplanung, Landschaftsplanung, Verkehrsplanung und Strukturplanung untergliedert.

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ORGANISATION