Wir planen, beraten und entwickeln auf Grundlage des Landesplanungsgesetzes Baden-Württemberg.
Unsere wichtigste Aufgabe ist die Erstellung und Fortschreibung des Regionalplanes, des
Landschaftsrahmenplanes und des Rohstoffsicherungskonzeptes. Daneben wirken wir an
der Landesplanung mit und sind an Bauleit- und Fachplanung beteiligt.

Der erste Regionalplan wurde 1980, der zweite 1990 genehmigt. Der aktuelle Regionalplan ist seit
21. März 2005 verbindlich. Der Regionalplan besteht aus den Plansätzen mit Begründung,
der Strukturkarte (1:200.000) und der Raumnutzungskarte (1:50.000). Er enthält Grundsätze,
Ziele und Vorschläge für die gesamträumliche Ordnung und Entwicklung der Region.
Hierzu werden unter anderem ausgewiesen:

- Entwicklungsachsen & Zentrale Orte
- Siedlungsbereiche
- Gewerbegebiete
- Regionale Grünzüge und Grünzäsuren.......
- Bodenschutz
- Hochwassergefährdete Bereiche
- Rohstoffsicherung
- Einzelhandel
- Regenerative Energien
- Tourismus
- Land- und Forstwirtschaft
- Schwerpunkte für Industrie und
..Dienstleistungseinrichtungen
- Funktionales Straßen- und Schienennetz

Weitere Aufgaben des Regionalverbandes sind die Beratung der Träger der Bauleitplanung
(Städte und Gemeinden) und die Unterrichtung und Beratung anderer Planungsträger
(z.B. Naturschutzbehörden und Straßenbauverwaltung) über die Erfordernisse, die sich aus
dem Regionalplan ergeben. Gemeinden können sich auch selbst an den Regionalverband zur
Anforderung "gutachterlicher" Stellungnahmen wenden.

Der Regionalplan liegt auch in gedruckter Form vor (12,- EUR inkl. Versand).
Zur Bestellung des Regionalplans oder anderer Veröffentlichungen nutzen Sie bitte unser
Kontaktformular. Vielen Dank.
AUFGABEN

fgsdg